Die KI-Kennzeichnungspflicht trifft TYPO3-Redaktionen an einer unerwarteten Stelle. Nicht beim Schreiben, sondern Monate später, wenn niemand mehr sagen kann, welcher Absatz von einer KI stammt und welcher nicht.
Artikel 50 der EU KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Er verlangt zwei Dinge. Menschen müssen erfahren, wenn sie mit einer KI sprechen, und bestimmte KI-generierte Inhalte müssen erkennbar sein.
Dieser Beitrag zeigt, welche Inhalte betroffen sind und welche ausdrücklich nicht. Er zeigt außerdem, wie sich das in TYPO3 abbilden lässt, ohne dass Ihre Redaktion vorsorglich alles kennzeichnet. Den größeren Rahmen dazu, also Rollen, Fristen und Bußgelder, behandeln wir gemeinsam im Beitrag zur EU KI-Verordnung für TYPO3.

Abbildung: die Pflicht in einem Bild. Besucher sehen, dass dieses Bild mit KI erstellt wurde.
Genau diesen Hinweis verlangt Artikel 50, und der Rest dieses Beitrags zeigt, wie er dorthin kommt: was ihn tragen muss, was ausdrücklich nicht, und wie TYPO3 das entscheidet, ohne dass Ihre Redaktion vorsorglich alles kennzeichnet. Das Symbol stammt unverändert von der EU-Kommission, mit übersetzbarem Text daneben.
Was Artikel 50 tatsächlich verlangt
Kurz gefasst: Artikel 50 verteilt vier Pflichten auf zwei Rollen. Anbieter müssen interaktive Systeme so gestalten, dass Menschen wissen, dass sie mit einer KI sprechen. Anbieter müssen generierte Inhalte außerdem maschinenlesbar markieren. Betreiber, also Sie als Website-Betreiber, müssen drei Dinge offenlegen: den Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung, Deepfakes, und KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sofern sie ohne menschliche Überprüfung veröffentlicht werden.
Die Information muss spätestens beim ersten Kontakt kommen, klar und unterscheidbar, und sie muss die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Welche dieser Pflichten Ihr Haus trifft, sortieren wir gern gemeinsam mit Ihnen.
| Pflicht | Rolle | Was das für eine TYPO3-Website heißt |
| Artikel 50 Absatz 1, Hinweis auf KI-Interaktion | Anbieter gestaltet, Betreiber darf ihn nicht aushebeln | Ein Chatbot sagt beim ersten Kontakt, dass er eine KI ist |
| Artikel 50 Absatz 2, maschinenlesbare Markierung | Anbieter des generativen Systems | Betrifft den Hersteller des Modells oder des Systems, nicht die Redaktion |
| Artikel 50 Absatz 3, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung | Betreiber | Betrifft eine Website nur, wenn solche Systeme im Einsatz sind, dann aber ohne Ausnahme |
| Artikel 50 Absatz 4, Deepfakes und ungeprüfte Texte von öffentlichem Interesse | Betreiber | Das ist die Pflicht, die Ihre Redaktion täglich berührt |
Für die Redaktionsarbeit zählt vor allem die letzte Zeile. Und die hat eine Ausnahme.
Was Sie nicht kennzeichnen müssen
Die Kommission sagt es in ihren Fragen und Antworten zu Artikel 50 deutlich: veröffentlichter Text, der eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle durchlaufen hat, muss nicht gekennzeichnet werden. Redaktionelle Kontrolle heißt dabei, dass eine verantwortliche Stelle den Text inhaltlich freigeben, ändern oder ablehnen kann.
Das ist keine Formalie, sondern eine tragende Aussage für jede Unternehmensredaktion. Drei Fälle daraus, die wir in Projekten regelmäßig gemeinsam durchgehen:
- Ein KI-Entwurf, den eine Redakteurin überarbeitet und freigibt, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht für Texte, wenn die redaktionelle Verantwortung benannt ist.
- Reine Hilfsfunktionen wie Rechtschreibkorrektur oder Formatierung, die die Eingabe nicht wesentlich verändern, sind von der Markierungspflicht ausgenommen.
- Ein Bild, für das eine KI nur den Alternativtext geschrieben hat, ist kein KI-generiertes Bild. Der Alternativtext ist KI-generiert, das Bild nicht.
Der letzte Punkt klingt selbstverständlich und wird trotzdem übersehen. Wer automatisch alles kennzeichnet, was eine KI angefasst hat, trifft eine Aussage über die eigene Redaktion, die nicht stimmt. Zu viel zu kennzeichnen ist ebenso eine Behauptung wie zu wenig.
Kennzeichnen Sie, was die Verordnung verlangt, und nicht alles, was eine KI berührt hat. Eine überflüssige Kennzeichnung ist eine Aussage über Ihre Redaktion, die Sie so nicht treffen wollten.
Warum Kennzeichnen am Ende der Kette scheitert
Die übliche Herangehensweise ist ein Feld im Backend, in das jemand einträgt, ob ein Inhalt von einer KI stammt. Das funktioniert am ersten Tag und danach nicht mehr, aus drei Gründen.
- Das Wissen ist weg. Zwischen Erzeugung und Veröffentlichung liegen Überarbeitungen, Übersetzungen und Freigaben. Die Person, die den Haken setzt, war bei der Erzeugung oft nicht dabei.
- Es skaliert nicht. Eine einzelne Aktion kann einen ganzen Seitenbaum erzeugen. Niemand hakt hundert Datensätze einzeln ab.
- Es entsteht kein Nachweis. Ein Haken sagt, dass jemand einen Haken gesetzt hat. Er sagt nicht, wer wann was auf welcher Grundlage entschieden hat.
Die Information, die Sie brauchen, existiert nur an einer einzigen Stelle vollständig: im Moment der Erzeugung. Genau dort setzt AI Foundation für TYPO3 an, die quelloffene Grundlage von T3Planet, zusammen mit den KI-Erweiterungen, die darauf aufsetzen. Diesen Punkt sehen wir uns gern gemeinsam mit Ihnen an Ihrem eigenen Content an.
Herkunft festhalten, Mensch bestätigt, Regel entscheidet
AI Label ist seit ns_t3af 1.2.0 vom 26. August 2026 Teil von AI Foundation für TYPO3 und seit ns_t3ai 14.3.0 vom 25. August 2026 auch im KI-Assistenten verfügbar. Der Ablauf hat vier Schritte, und wir richten ihn gemeinsam mit Ihrer Redaktion ein.
Schritt 1: Herkunft im Moment der Erzeugung festhalten
- Erzeugt eine KI-Funktion Text, ein Bild oder Audio, wird die Herkunft sofort mitgeschrieben.
- Der Datensatz hält fest, welche Funktion es war und wann es geschah.
- Niemand muss sich später erinnern.
- Das ist der Schritt, den ein nachgelagertes Feld nicht nachholen kann.
Schritt 2: Ein Mensch bestätigt
- Die festgehaltene Herkunft ist ein Vorschlag, keine Kennzeichnung.
- Eine Person bestätigt, verneint eine KI-Beteiligung oder entscheidet mit Begründung, nicht zu kennzeichnen.
- Für den Fall "öffentliches Interesse" und für die verantwortliche Person bleibt die Eingabe dauerhaft manuell.
- "Dieser Inhalt stammt von einer KI" ist eine Aussage, und eine Aussage trifft ein Mensch.
Schritt 3: Eine Regel entscheidet über die Anzeige
- Getrennte Regelwerke für Medien und für Texte legen fest, wann eine Kennzeichnung fällig ist.
- Automatische Bestätigung lässt sich gezielt für vertrauenswürdige Quellen einschalten.
- Was nicht unter die Pflicht fällt, bleibt ohne Kennzeichnung.
- So kennzeichnen Sie nach Regel statt nach Bauchgefühl.
Schritt 4: Besucher sehen einen Hinweis
- Die Anzeige nutzt die offiziellen Symbole der EU-Kommission, ergänzt um einen übersetzbaren Text daneben.
- Für Bilder gibt es zusätzlich eine Einblendung direkt im Bild.
- Fluid ViewHelper binden den Hinweis in eigene Templates ein, für Standardausgaben funktioniert er ohne Template-Arbeit.
- Die Symbole selbst sind freiwillig, die Kennzeichnungspflicht ist es nicht.

Abbildung: die Reihenfolge zählt. Ohne den Herkunftseintrag haben die späteren Schritte keine Grundlage.
So sieht das im TYPO3-Backend aus
Sie haben gesehen, was Besucher sehen. Das hier ist die andere Seite: die fünf Ansichten, in denen eine Redaktion tatsächlich arbeitet. Diesen Weg gehen wir gern gemeinsam mit Ihnen durch, hier ist er zum Mitlesen.
1. Sehen, was auf eine Entscheidung wartet

Die Übersicht beantwortet eine einzige Frage: Liegt etwas bei uns, das ein Mensch ansehen muss? Solange nichts bestätigt ist, sieht auch kein Besucher etwas. Das ist Absicht und kein Rückstand. Die Abdeckungszahl zählt die Prüfungen, die diese Erweiterung sehen kann, und das ist nicht dasselbe wie das Gesetz.
2. Die Medienliste abarbeiten

Gefiltert wird nach KI-Beteiligung, Status, Dateityp und Zeitraum. Der Datumsfilter ist die Antwort auf die Frage, die ein Prüfer tatsächlich stellt: Zeigen Sie mir alles, was seit dem Stichtag entstanden ist. Nachweise exportieren liegt über der Liste, nicht hinter einer Zusatzlizenz.
3. Einen Eintrag bestätigen

Hier trifft ein Mensch die Aussage. Drei Felder verdienen Aufmerksamkeit. Erstellt am meint den Moment der Erzeugung, nicht den Upload, denn Inhalte von vor dem Stichtag brauchen keine Kennzeichnung. Angelegenheit von öffentlichem Interesse setzt ausschließlich ein Mensch. Und geprüft von einer benannten Person ist Pflicht, sobald geprüft angehakt ist: ein Häkchen ohne Namen dokumentiert nichts, und genau daran hängt die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte.
4. Texte haben ihre eigene Liste

Texte werden anders beurteilt als Medien und stehen deshalb getrennt. Die Spalte von einer benannten Person geprüft ist die, auf die es ankommt, und eine unvollständige Ausnahme wird als solche ausgewiesen, statt still als erledigt zu gelten.
5. Einmal einstellen, danach gilt die Regel

Position, Größe und Wortlaut des Hinweises, die maschinenlesbare Markierung über den IPTC Digital Source Type, und die automatische Bestätigung, die im Auslieferungszustand aus ist. Zwei Dinge sehen hier gleich aus und nur eines davon lässt sich gefahrlos automatisieren: was unsere eigene Erweiterung erfasst hat, ist belegt, und was beim Upload erkannt wurde, ist eine Vermutung. Das Bild ganz oben in diesem Beitrag ist das, was diese Einstellungen erzeugen.
Wer es lieber sieht als liest: Das ist AI Foundation im TYPO3-Backend, als interaktiver Rundgang. Es ist derselbe Showcase, den wir auf der Seite zu AI Foundation für TYPO3 zeigen.
Welche KI-Funktionen in TYPO3 ihre Herkunft melden
AI Foundation ist die Stelle, an der alle KI-Funktionen zusammenlaufen. Deshalb ist es die einzige Stelle, an der Herkunft vollständig entstehen kann. Die Erweiterungen melden ihre Erzeugung über eine gemeinsame Schnittstelle dorthin. Welche davon bei Ihnen im Einsatz sind, sehen wir uns gern gemeinsam an. Den Überblick über die gesamte Familie gibt die AI Universe für TYPO3.
| Erweiterung | Was sie erzeugt | Für die Kennzeichnung relevant |
| AI Foundation (T3AF) | erzeugt selbst nichts, führt zusammen | Modul, Regeln, Anzeige, Nachweis |
| AI Assistant (T3AI) | Texte, Bilder, Seitenstrukturen, SEO-Felder, Übersetzungen | erzeugte und übersetzte Inhalte |
| AI Accessibility (T3AA) | Alternativtexte, Dateimetadaten, Audio und Voiceover | synthetisches Audio ist in Artikel 50 Absatz 2 ausdrücklich genannt; ein KI-Alternativtext macht das Bild nicht KI-generiert |
| AI Chatbot (T3AC) | Antworten im Dialog mit Besuchern | der Hinweis auf die KI-Interaktion, direkt im Widget |
| AI Search (T3AS) | KI-Antworten über Ihren Inhalten | derselbe Hinweis, an der Suche |
Die meisten kennzeichnungsrelevanten Inhalte entstehen in der Regel im KI-Assistenten. Wie ein Team damit tatsächlich arbeitet, zeigt unser Beitrag zum Wechsel vom manuellen Schreiben zu KI-gesteuerten Inhalten.
Chatbot und Suche erzeugen ihre Antworten im Moment der Anfrage und speichern sie nicht als Inhalt. Ihre Pflicht ist deshalb eine andere: der Hinweis beim ersten Kontakt, direkt an der Stelle, an der die Unterhaltung stattfindet. Beide Erweiterungen bringen ihn seit Version 14.2.4 mit. AI Label kümmert sich um das, was in Ihrem System gespeichert liegt.
Was Sie einem Prüfer zeigen können
Diesen Abschnitt schreiben wir für die Kollegin, die die Frage am Ende beantworten muss, und nicht für die Redaktion. Sie steht dabei nicht allein. Wir stehen an Ihrer Seite und liefern die Belege, die sie vorlegen kann.
Artikel 50 schreibt keine eigene Dokumentationspflicht vor. Was in der Praxis zählt, ist trotzdem der Nachweis, denn die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte hängt genau daran: an einer benannten verantwortlichen Person und an einem nachvollziehbaren Prüfschritt. Wer das nicht zeigen kann, kann sich auf die Ausnahme schlecht berufen.
Das Modul in AI Foundation führt deshalb Übersicht, Medien, Texte und Einstellungen zusammen und erlaubt einen Export der Nachweise. Der Export ist eine gefilterte Sicht auf das, was ohnehin protokolliert wurde, mit Begründungscodes für Entscheidungen. Sie belegen damit, was erzeugt wurde, wer es bestätigt hat und warum ein Inhalt gekennzeichnet wurde oder eben nicht.
Ein Hinweis, den wir lieber vorher geben als hinterher: Die AI Foundation stellt die technischen Voraussetzungen für Compliance bereit, ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung. Welche Ihrer Inhalte "von öffentlichem Interesse" sind, ist eine juristische Einordnung, die Ihr Haus trifft, nicht eine Software.
AI Label an Ihren eigenen Inhalten ausprobieren
AI Label gehört zu AI Foundation für TYPO3 und ist quelloffen unter GPL-2.0-or-later: kein Preis, kein Lizenzschlüssel, keine Registrierung, auf jeder Domain einschließlich Produktion. Ein konfigurierter KI-Anbieter ist nicht nötig, eine Website kann die Erweiterung allein für die Kennzeichnung installieren. Kostenpflichtig sind erst die Erweiterungen, die Inhalte erzeugen, nicht die Kennzeichnung.
Die Regeln einzurichten ist der Schritt, der sich gemeinsam lohnt, denn die Entscheidungen dahinter treffen Sie: Welche Ihrer Inhalte Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind, und wer die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Das gehen wir gern gemeinsam mit Ihnen an Ihren eigenen Inhalten durch.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht in TYPO3
Nein. Die Pflicht trifft Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Ein redaktionell geprüfter Text mit benannter Verantwortung fällt nicht darunter.
Für Betreiber greift die Offenlegungspflicht bei Deepfakes, also bei Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die echte Personen oder Ereignisse darstellen. Für andere generierte Bilder gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht auf Betreiberseite.
Nein. Die Kommission stellt drei Symbole in je vier Varianten bereit und schreibt dazu, dass ihre Verwendung freiwillig ist, die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 aber nicht. Wir liefern sie unverändert mit, weil eine erkennbare Kennzeichnung besser funktioniert als eine erfundene.
Nichts. Die Funktion gehört zur AI Foundation, und die ist quelloffen unter GPL-2.0-or-later. Es gibt keinen Preis, keinen Lizenzschlüssel und keine Registrierung, auf jeder Domain einschließlich Produktion. Kostenpflichtig sind erst die KI-Erweiterungen, die darauf aufsetzen.
Ja. Die Kennzeichnung braucht keinen aktiven Modellanbieter. Sie können AI Foundation allein für diesen Zweck installieren.
TYPO3 v12 bis v14 mit PHP 8.2 oder neuer.

Jürgen Pietschmann
TYPO3 AI ConsultantJürgen Pietschmann ist T3Planet Product Consultant beim T3Planet Shop und Head of Technology bei keeen GmbH. Er ist auf die Integration von KI in redaktionelle Workflows spezialisiert – von intelligenter Content-Erstellung…
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